Frankfurt/Saarbrücken – Das Ständige Schiedsgericht der 3. Liga hat die Klage des F.C. Hansa Rostock gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) im Zusammenhang mit der Absetzung eines Ligaspiels aus dem März 2025 vollumfänglich zurückgewiesen. Das unabhängige Gremium stufte die Klage in seinem Urteil als „unzulässig und unbegründet“ ein.
Konkret ging es um die kurzfristige Absage der Partie am 26. Spieltag zwischen der SpVgg Unterhaching und dem F.C. Hansa Rostock. Das Spiel war wenige Tage vor dem geplanten Termin vom DFB abgesagt worden, nachdem die Gemeinde Unterhaching den Sportpark aus sicherheitsrelevanten Gründen gesperrt hatte.
Klageweg bis zum Schiedsgericht
Der F.C. Hansa Rostock legte zunächst Einspruch beim DFB-Spielausschuss ein, anschließend folgte eine Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht – beide Instanzen wiesen die Beschwerde ab. Der Verein ging daraufhin vor das Ständige Schiedsgericht der 3. Liga.
In der Klage machte Rostock ein schuldhaftes Verhalten der SpVgg Unterhaching geltend und forderte, das Spiel – unabhängig vom späteren sportlichen Ergebnis – mit 2:0 für Hansa zu werten. Tatsächlich wurde die Partie später nachgeholt, Rostock gewann mit 2:0, setzte die Klage jedoch dennoch fort.
Nun steht fest: Auch das Schiedsgericht sieht weder eine Verfahrensfehler noch eine Pflichtverletzung. Die Entscheidung des DFB war damit rechtens.
Unabhängige Instanz mit Schlusspunkt
Das Ständige Schiedsgericht der 3. Liga ist eine neutrale juristische Instanz, die auf Grundlage der Zivilprozessordnung (§§ 1025 ff.) agiert und unabhängig vom DFB sowie dessen Verbandsgerichten über Streitigkeiten zwischen Vereinen der 3. Liga und dem Verband entscheidet.
Mit der Entscheidung ist der Rechtsweg im Fußballverband in dieser Angelegenheit nun erschöpft. Eine sportliche oder juristische Konsequenz für Hansa Rostock ergibt sich aus dem Urteil nicht – das nachgeholte Spiel und dessen Ergebnis bleiben bestehen. Das Verfahren zeigt allerdings, wie komplex und sensibel die Frage der Spielwertung bei kurzfristigen Absagen im Profifußball bleiben kann.