Nach teils missverständlicher und inhaltlich falscher Berichterstattung in den vergangenen Tagen hat das Sportgericht nun das tatsächliche Urteil im Fall von Klaus Gjasula von Rot-Weiss Essen veröffentlicht. Der Mittelfeldspieler wurde nach seinem Platzverweis mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.
In der Urteilsbegründung wird das Verhalten Gjasulas nach der Roten Karte detailliert beschrieben:
„Nach Aussprache des Feldverweises bedrängte der aufgebrachte Spieler Gjasula den Schiedsrichter sogleich sehr heftig, um ihm klarzumachen, die Rote Karte sei unberechtigt und müsse zurückgenommen werden. Dabei griff er mit seiner linken Hand an den Bauch des Schiedsrichters und hielt ihn mit der anderen Hand am linken Arm fest. Dies tat er über mehrere Sekunden, auch dann noch, als dieser versuchte, sich von dem Spieler zu lösen und wegzugehen. Gleichzeitig gebot der Schiedsrichter ihm energisch und deutlich ‚Stopp‘, damit er ihn endlich loslasse.“
Das Sportgericht bewertete dieses Vorgehen klar:
„Derartiges Bedrängen des Schiedsrichters stellt ein absolutes ‚No-Go‘ dar!“
Die Richter sahen das Verhalten im engen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Foulspiel. Das Drängen auf den Schiedsrichter wurde daher nicht als eigenständiger Tatbestand gewertet, sondern bei der Strafzumessung berücksichtigt. In der Urteilsbegründung heißt es:
„Das Sportgericht bewertet dieses Verhalten auf Grund des engen Zusammenhangs mit dem Foulspiel noch einheitlich als eine Handlung bzw. einen Fall im Zusammenhang mit der Roten Karte, sodass es als (negatives) Nachtatverhalten allein bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist.“
Das Gremium machte zudem deutlich, dass eine gesonderte Sanktion durchaus möglich gewesen wäre:
„In einer Gesamtschau steht für das Sportgericht zunächst fest, dass besagte ‚Affekthandlung‘ des Spielers gesondert mit einer Sperre von zumindest (!) zwei Spielen – wie vom Kontrollausschuss beantragt – zu sanktionieren wäre. Insgesamt erachtet das Sportgericht allein im summarischen Verfahren für dieses Gesamtverhalten einschließlich des Feldverweises eine Sperrstrafe von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga als sachgerecht, angemessen und gerade noch vertretbar.“
Eine Strafaussetzung auf Bewährung kam laut Urteil nicht infrage. Zusätzlich wurde betont, dass es sich bei Gjasula nicht um einen Ersttäter handelt.
Damit steht fest: Gjasula wird Rot-Weiss Essen in den kommenden drei Ligaspielen fehlen – eine Entscheidung, die das Sportgericht nachdrücklich mit Blick auf das Fehlverhalten gegenüber dem Unparteiischen begründet hat.



